So machen Sie Ihr Sozialeinkommen unantastbar für Gläubiger
Für Sozialeinkommen besteht nicht nur ein gesetzlicher, sondern ein automatischer Pfändungsschutz; es muss also keiner beim
Vollstreckungsgericht beantragt werden. Unter Sozialeinkommen versteht man:
• Arbeitslosengeld
• ALG II
• Sozialhilfe
• Kindergeld
• Erziehungsgeld
• Mutterschaftsgeld
• Rente
• Pension
• Gelder wegen Mehraufwand durch Körper- oder Gesundheitsschaden Allerdings beträgt der Pfändungsschutz nur sieben Tage (§ 55 I, II, SGB I). Sozialeinkommen, das sich danach noch auf dem Konto befindet, kann dann doch wieder gepfändet werden. Während dieser kurzen Zeit können Sie sich Geld auszahlen lassen und Überweisungen tätigen.
Mehr dazu: http://singledad.de
Für Sozialeinkommen besteht nicht nur ein gesetzlicher, sondern ein automatischer Pfändungsschutz; es muss also keiner beim
Vollstreckungsgericht beantragt werden. Unter Sozialeinkommen versteht man:
• Arbeitslosengeld
• ALG II
• Sozialhilfe
• Kindergeld
• Erziehungsgeld
• Mutterschaftsgeld
• Rente
• Pension
• Gelder wegen Mehraufwand durch Körper- oder Gesundheitsschaden Allerdings beträgt der Pfändungsschutz nur sieben Tage (§ 55 I, II, SGB I). Sozialeinkommen, das sich danach noch auf dem Konto befindet, kann dann doch wieder gepfändet werden. Während dieser kurzen Zeit können Sie sich Geld auszahlen lassen und Überweisungen tätigen.
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