Sind Sie mit Unterhaltszahlungen im Rückstand, können diese bei einer Gesamtschuldenbereinigung mit berücksichtigt werden. Tragen Sie die Daten wie bei einem normalen Gläubiger in das nachfolgende Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ein.
Laufende Unterhaltszahlungen (besonders für Kinder) haben vor sonstigen Ratenzahlungen Vorrang (BGH XII ZR 114/03 vom 23.2.05).
http://schuldenberatung.singledad.de
No comments:
Post a Comment