Wednesday, December 31, 2008

Aussergerichtlicher Einigungsversuch

Seien Sie offen und ehrlich zu Ihrem Schuldnerberater. Man kann ihm
vertrauen, man muss ihm vertrauen. Alle Ihre persönlichen Angaben werden
strikt gemäß Datenschutzgesetz behandelt.

Der wichtigste Punkt, der zu klären ist, ist, ob das neue Verbraucher-
Insolvenz-Verfahren für Sie in Frage kommt. Das ist in der Regel dann der
Fall, wenn Sie zahlungsunfähig sind oder kurz vor der Zahlungsunfähigkeit
stehen. Unter Zahlungsunfähigkeit versteht man, dass man nicht mehr in der
Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Zunächst verschafft sich der Schuldnerberater einen Überblick über Ihre
Situation. Dann überprüft er, ob die Forderung jedes einzelnen Gläubigers
richtig berechnet ist, was Zinsen, Auslagen und Gebühren betrifft. Was zuviel gefordert
wird, wird reklamiert. Oft stellt sich auch heraus, dass bestimmte Forderungen
bereits verjährt sind!

Schließlich erörtert er die Lage mit Ihnen. Und macht Lösungsvorschläge.

Wenn Sie dem so genannten Schuldenbereinigungsplan zugestimmt haben,
werden sämtliche Gläubiger angeschrieben . Dabei wird allen ein – im
Verhältnis gesehen – identisches Vergleichsangebot gemacht. Im Grunde läuft
jeder Kompromissversuch darauf hinaus , dass der Gläubiger auf einen (mehr
oder weniger großen) Teil seiner Forderung verzichtet, wofür er im Gegenzug
eine bestimmte Einmalsumme (sofern vorhanden) oder wieder regelmäßige
Raten (aber nur für max. 6 Jahre) bekommt. Statt gar nichts bzw. erst in ferner
Zukunft bekommt er nun einen Teil seines Geldes kurzfristig wieder zurück.

http://singledad.de

No comments:

Post a Comment