Tuesday, December 30, 2008

Pfaendungsfreigrenzen

Wie man Pfändungsfreigrenzen noch höher schraubt


Die Pfändungstabelle weist Pfändungsfreigrenzen aus. Einkommen bis zu dieser Grenze steht dem Schuldner voll und ganz zu.

Beispiel:
Ein Schuldner, der keiner Person gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, muss
bis zu einem Netto-Lohn von max. 989,99 Euro keine Pfändung fürchten.

Ist er für eine Person unterhaltspflichtig (z.Bnicht berufstätige Ehefrau
/ uneheliches Kind / Kind aus geschiedener Ehe) erhöht sich sein nicht
pfändbares Einkommen auf 1.369,99 Euro.

Bei zwei unterhaltspflichtigen Personen erhöht sich sein nicht pfändbares
Einkommen auf 1.579,99Euro.

Bei drei unterhaltspflichtigen Personen erhöht sich sein nicht pfändbares
Einkommen auf 1.789,99 Euro.

Bei vier unterhaltspflichtigen Personen erhöht sich sein nicht pfändbares
Einkommen auf 1.979,99 Euro.

Bei fünf unterhaltspflichtigen Personen erhöht sich sein nicht pfändbares
Einkommen auf 2.189,99 Euro.

Mit jeder weiteren unterhaltspflichtigen Person erhöht sich sein nicht
pfändbares Einkommen um weitere 206,56 Euro.

http://singledad.de

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