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Tuesday, March 10, 2009

Kontokuendigung - Beschwerdebrief

Für alle Betroffenen hier ein Musterbrief um die Kontokündigung rückgängig zu machen:



Absender Datum





An

- Rechtsabteilung -





Betr.: Beschwerde wegen Kündigung meines Kontos Nr.



Sehr geehrte Damen und Herren!


Ich bin seit ........... Kunde Ihrer Filiale in .............. .

Am ................. wurde mir das o.g. Girokonto gekündigt.

Auf meine Nachfrage wurde mir keine / folgende Begründung gegeben:


Gegen die Kündigung lege ich hiermit Beschwerde ein mit folgender Begründung:

Gemäß der seit 1995 gültigen freiwilligen Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses, dem auch Ihr Institut angehört, haben Sie für jeden Bürger auf Wunsch ein Girokonto bereitzuhalten.

In meinem Fall liegen keine in der ZKA-Erklärung genannten Hinderungsgründe vor.

Ich bitte daher um Rücknahme der Kündigung meines o.g. Kontos und um Weiterführung auf Guthabenbasis und setze dafür eine Frist bis ................ .

Sollte dies bis dahin nicht geschehen sein, reiche ich Beschwerde bei der für Ihr Institut zuständigen Schiedsstelle in Berlin ein.

Eine ordentliche Klage, aufbauend auf der aktuellen Rechtsprechung, behalte ich mir vor.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen



Ich hoffe es hilft Euch weiter. Gruß Micha
http://schufafrei.singledad.de


Monday, March 2, 2009

SCHUFA-freie Bankkonten

Geht Ihnen die allmächtige Schnüffel-SCHUFA auch schon lange auf den Geist? Haben Sie Probleme ein Bankkonto zu bekommen? Oder wollen Sie sich einfach nur informieren, welche Möglichkeiten es gibt ein Bankkonto auch ohne Schufa zu eröffnen ? Dann dürfte dieser Spezialreport (Ebook):  " SCHUFA-freie Konten im Inland & im Ausland" von Benno von Urbanowsky, genau der richtige Tipp für Sie sein!  Haben Sie schon ein Schweizer Bankonto ?

Lesen Sie mehr auf:http://schuldenberatung.singledad.de



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Tuesday, January 20, 2009

Elektromärkte zeigen Monatsrate als Endpreis

Verbraucherschützer wollen Elektromärkte davon abbringen, durch Anzeigen der monatlichen Kreditrate anstelle des Kaufpreises Kunden zum Schuldenmachen zu verleiten. Mehrere Unternehmen ließen in aktuellen Prospekten den Kaufpreis kleiner drucken als die monatliche Rate bei einer Finanzierung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisierte solche "Auswüchse".

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Immer mehr Arbeiter sind arm

Immer mehr Menschen in Deutschland droht einer Studie zufolge trotz eines Vollzeitjobs das Abrutschen in die Armut. Ihr Anteil habe sich zwischen 1999 und 2005 von drei auf sechs Prozent erhöht, berichtete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).


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Ohne Schufa - Bonitätsprüfung

Bonitätsprüfung OHNE SCHUFA

Wie man die Bonität von Personen und Firmen online prüfen kann

1 bis 1,5 Millionen Eidesstattliche Versicherungen pro Jahr, über 3 Millionen
überschuldete Haushalte, 500.000 weitere, die kurz davor stehen und 100.000
Firmenkonkurse – die Gefahr ist groß, ein finanzielles Risiko einzugehen.

Wer ist kreditwürdig und über wen liegen Negativinformationen zum
Zahlungsverhalten vor? Die Schufa weiß es, doch auf deren Daten hat man
als Normalsterblicher keinen Zugriff.

Doch jetzt ist Hilfe in Sicht. Und wieder einmal macht es das Internet möglich.
Dort gibt es ein Portal, wo man die Bonität von immerhin 32,5 Millionen
Personen und 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland abfragen kann. Der
Service ist erschwinglich: Die Überprüfung von Firmen kostet 9,90 Euro je
Abfrage, von Privatpersonen sogar nur je 4,70 Euro. Eine Mitgliedschaft wie
bei der SCHUFA ist nicht erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.bonitaetsfinder.de

Bestimmte Vertragsparteien haben solch eine starke Position, dass sie die Bonität
von Personen überprüfen können, obwohl sie gar nicht Mitglied der SCHUFA sind. Ist
zwar nicht ganz astrein, aber viele Vermieter, Arbeitgeber usw. machen es
trotzdem…

Das und mehr unter:http://schuldenberatung.singledad.de
Gruß Micha

Pfaendungstabelle

Die Pfändungstabelle dient dem Schutz des Schuldners. Sie verhindert, dass rabiate Gläubiger rücksichtslos kahlpfänden. Schließlich muss dem Schuldner Geld zum Leben übrig bleiben; sie sichert also das Existenzminimum. Auch ein Schuldner hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein, wenn auch in bescheidenem Rahmen.

Die Pfändungstabelle soll jedoch auch die Arbeitsmotivation des Schuldners erhalten. Denn von dem, was er mehr verdient z.B. durch Überstunden, Prämien oder Lohnerhöhung, wird ihm nicht alles weggepfändet, sondern muss nur ein festgelegter Teil abgeführt werden.
Es sei denn, der Schuldner hat Arbeitseinkommen über 3.026 Euro. In diesem Fall wird bis 3.026,06 € anteilig und der darüber liegende Betrag voll gepfändet (siehe Beispiele unten).


Je mehr Personen ein Schuldner zu versorgen hat, desto höher steigen die Pfändungsfreigrenzen. Bei einem Ledigen kann Einkommen unter 990 € nicht gepfändet werden. Bei einem Verheirateten sind es schon 1.360 € und bei Ehepaaren mit einem Kind 1.570 € (und steigt mit jedem weiteren Kind um jeweils rund 210 €). Wohlgemerkt: Netto-Einkommen. Auch Unterhaltsleistungen des Schuldners gegenüber geschiedenen Ehepartnern, Kindern aus früherer Ehe und sogar Verwandten wirken sich pfändungsmindernd aus.

Die Pfändungstabelle wird vom Bundesjustizministerium festgelegt und veröffentlicht. Alle zwei Jahre wird sie auch aktualisiert – wie die nachfolgende am 1. Juli 2005. Sie ist
gegenüber der alten Tabelle einheitlich um ca. 6% erhöht worden, um auch Schuldnern einen Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu gewähren. Die Anpassung per 01.07.07 fiel aus, so dass die nachfolgende Tabelle bis zum 30.06.2009 gültig bleibt (www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0064.pdf)

Mehr dazu unter http://singledad.de
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Wednesday, January 14, 2009

Schulden - Unterhaltsschulden

Sind Sie mit Unterhaltszahlungen im Rückstand, können diese bei einer Gesamtschuldenbereinigung mit berücksichtigt werden. Tragen Sie die Daten wie bei einem normalen Gläubiger in das nachfolgende Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ein.
Laufende Unterhaltszahlungen (besonders für Kinder) haben vor sonstigen Ratenzahlungen Vorrang (BGH XII ZR 114/03 vom 23.2.05).

http://schuldenberatung.singledad.de

Tuesday, January 13, 2009

Schulden und Familie

Es ist ein klassischer Teufelskreis:
Kind kommt – Geld geht – Bedürfnisse steigen – Einkommen fällt

Mit der Geburt eines Kindes fällt oft ein Einkommen weg. Trotz Kinder- und
Erziehungsgeld sowie Steuervorteil, unterm Strich steht doch meist weniger
Geld zur Verfügung. Hingegen sind etliche Anschaffungen zu tätigen und die
Kosten für den allgemeinen Lebensunterhalt sind höher. Wer hier nicht
vorgesorgt, also angespart hat, lässt sich auf ein finanzielles Abenteuer ein,
das sehr oft im Fiasko endet. Wieder sind die Grundtugenden gefordert, die in
allen Lebensabschnitten unverzichtbar sind: Sparsamkeit und vernünftiges
Wirtschaften.

Aber über der Gründung einer Familie schwebt noch ein weiteres Damokles-Schwert: Scheidung. Trennen sich die Partner, bildet das die zweithäufigste Ursache für
spätere Überschuldung. Ehegatten-Unterhalt und/oder Kindes-Unterhalt sind eine oft nur schwer zu schulternde Belastung. Wenn dann noch finanzielle Verpflichtungen
zu bedienen sind, gehen die Lichter bei vielen Betroffenen aus. Womit man wieder zum Gebot der Schulden-Vermeidung kommt. Und so mancher hat sich schon gewünscht, man hätte einst einen Ehevertrag geschlossen…

Mehr dazu auf: http://www.singledad.de