Sunday, January 11, 2009

Schulden - Pfändungsschutz für Selbstständige

Dieser neue Pfändungsschutz speziell für Selbstständige schützt somit bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz das Einkommen im Versicherungsfall, d.h.die Alters- bzw. Berufsunfähigkeitsrente, wie es bisher schon bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall war. Doch nicht nur das: Da ein selbstständiger Versicherungsnehmer nur in den Genuss dieser Rentenzahlungen kommen kann, wenn er zuvor das notwändige Vorsorgekapital angespart hat, ist jetzt erstmals auch dieses geschützt. Allerdings gibt es Abstufungen gemäß dem Alter des Schuldners, denn ein junger Unternehmer hat mehr Zeit zum Ansparen als ein älterer.

Folgende Beträge dürfen pro Jahr pfändungssicher angespart werden:

18. bis 29. Lebensjahr: 2.000 Euro
30. bis 39. Lebensjahr: 4.000 Euro
40. bis 47. Lebensjahr: 4.500 Euro
48. bis 53. Lebensjahr: 6.000 Euro
54. bis 59. Lebensjahr: 8.000 Euro
60. bis 65. Lebensjahr: 9.000 Euro

Der Gesamtbetrag, der vor Gläubigern pfändungssicher angespart werden kann, beträgt stolze 238.000 Euro.

Mehr dazu unter: http://singledad.de

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