Wednesday, January 14, 2009

Schulden - Unterhaltsschulden

Sind Sie mit Unterhaltszahlungen im Rückstand, können diese bei einer Gesamtschuldenbereinigung mit berücksichtigt werden. Tragen Sie die Daten wie bei einem normalen Gläubiger in das nachfolgende Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ein.
Laufende Unterhaltszahlungen (besonders für Kinder) haben vor sonstigen Ratenzahlungen Vorrang (BGH XII ZR 114/03 vom 23.2.05).

http://schuldenberatung.singledad.de

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